Moslems hätten das Schutzalter auf neun Jahre heruntergesetzt und für ihn sei klar, dass man das in der Schweiz nicht zulassen könne. Für ihn sei es unnatürlich, das sei seine persönliche Ansicht (vorinstanzliches Protokoll S. 5, GA act. 15). Anlässlich der Berufungsverhandlung wiederholte er im Wesentlichen diese Aussagen (vgl. obergerichtliches Protokoll S. 8 ff.). Er gab an, dass eine natürliche Partnerschaft für ihn naturbedingt sei, dass es ein Weibchen und ein Männchen brauche für eine Fortpflanzung. Auf die Frage, was denn für ihn eine unnatürliche Partnerschaft sei, gab er an, nicht zu wissen, wie er das erklären solle.