Weiter musste sich der Beschuldigte – insbesondere auch aufgrund der Wiederholung (mit leicht geänderter Personengruppe, aber immer noch Afrika betreffend) im Post 2 – bewusst gewesen sein, dass er damit afrikanische Flüchtlinge und Pädophilie verknüpfte und dass bei den Lesenden dieses Posts der Eindruck entstehen konnte, das Kinderadoptionsrecht von afrikanischen (männlichen) Flüchtlingen würde zur Verbreitung der Pädophilie führen. Wählt der Beschuldigte aber derartige Äusserungen über Männer afrikanischer Herkunft, mit welchen er seine Geringschätzung gegenüber dieser Personengruppe als Menschen zum Ausdruck bringt, so nimmt er damit zwangsläufig in Kauf, gegen deren Men-