Der Beschuldigte war sich bewusst, dass sein Profil auf Facebook öffentlich ist und folglich sein Post einer Vielzahl von Personen zur Kenntnis gebracht werden kann, was später auch geschah. Weiter musste sich der Beschuldigte – insbesondere auch aufgrund der Wiederholung (mit leicht geänderter Personengruppe, aber immer noch Afrika betreffend) im Post 2 – bewusst gewesen sein, dass er damit afrikanische Flüchtlinge und Pädophilie verknüpfte und dass bei den Lesenden dieses Posts der Eindruck entstehen konnte, das Kinderadoptionsrecht von afrikanischen (männlichen) Flüchtlingen würde zur Verbreitung der Pädophilie führen.