4.4.4.7. Die Vorinstanz (vgl. E. 4.7.1.4) hat auch bezüglich des dritten Posts die Voraussetzungen von Art. 261bis Abs. 1 StGB (vgl. dazu E. 4.4.2.3 oben) zutreffend verneint. - 20 - 4.5. Subjektiver Tatbestand 4.5.1. Subjektiv erforderlich ist, dass der Täter vorsätzlich handelt, wobei Eventualvorsatz genügt.