Aus der Formulierung im besagten Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2000 kann der Beschuldigte somit nichts zu seinen Gunsten ableiten. Entscheidend ist vielmehr, dass die Äusserung des Beschuldigten vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen hinsichtlich der Abstimmungsvorlage "Ehe für alle" erfolgte, welche eine Änderung des Zivilgesetzbuches vorsah, die gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschliessung und die Adoption von Kindern ermöglichen sollte.