4.4.4.4. Der Beschuldigte bringt zutreffend vor, dass er im Post nicht geschrieben habe, dass alle Partnerschaften, die nicht von einer Frau und einem Mann begründet wurden, unnatürlich seien. Dies spielt aber keine Rolle angesichts der von ihm in jedem Fall gemachten Verknüpfung von Homosexualität und Unnatürlichkeit. Dasselbe gilt für den Umstand, dass er gesagt hat, die Gesetzesvorlage sei ein Schritt für weitere Forderungen zur Kindesadoptionen von unnatürlichen Partnerschaften. Es liegt entgegen seiner Auffassung auch keine Fehlvorstellung der Vorinstanz in Bezug auf "unnatürliche Partnerschaften" dar.