aufgrund der sexuellen Orientierung, BBl 2018 5231). Unter einer Gruppe ist eine Mehrzahl von Personen zu verstehen, die sich einerseits als zusammengehörig verstehen, andererseits von Aussenstehenden ebenfalls als zusammengehörig angesehen werden (STEFAN TRECHSEL/HANS VEST, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, N. 13a und 14 zu Art. 261bis StGB). - 14 -