Schon deshalb sei zu bezweifeln, dass der Durchschnittsadressat "unter dieser Aussage" verstehe, dass homosexuelle Partnerschaften unnatürlich seien. Fragwürdig sei sodann die Behauptung, dass das Tatbestandsmerkmal der sexuellen Orientierung betroffen sein soll, wenn es um die Frage gehe, ob anderen Personen als Männer und Frauen, die miteinander verheiratet sind, Kinder adoptieren bzw. im bisher verstandenen Sinn eine gesetzlich verankerte Ehe bzw. Familie mit Kindern führen dürfen (Berufungsbegründung S. 31).