Massgebend für die Frage, welchen Sinn der Durchschnittsadressat in dem von den Beschwerdeführern verwendeten Ausdruck "afrikanische Flüchtlinge" erkannt hat, ist der Kontext, in dem ihn der Beschuldigte verwendet hat. Die zur Anklage gebrachten Äusserungen spielten sich vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen hinsichtlich der Abstimmungsvorlage "Ehe für alle" ab, über die am 26. September 2021 abgestimmt wurde (und die angenommen wurde bzw. am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist). Die Abstimmungsvorlage "Ehe für alle" sah eine Änderung des Zivilgesetzbuches vor, die insbesondere gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschliessung und die Adoption von Kindern ermöglichen sollte.