261bis StGB ergangenen sind, sind sodann mehrere Urteile gelistet, welche die Begriffe "Afrika" (bspw. "Du kommst aus Afrika") bzw. den Begriff "afrikanisch" (bspw. "afrikanische Hure") enthalten. Schliesslich anerkennt der Beschuldigte, dass es sich bei afrikanischen Staatsangehörigen um eine Vielzahl von Ethnien handelt (Berufungsbegründung S. 24).