4.3.1.4. Das Bundesgericht hat sich soweit ersichtlich noch nicht mit dem Begriff der "afrikanischen Flüchtlinge" befasst. In BGE 140 IV 67 hat es in E. 2.4 allerdings implizit festgehalten, dass ein Nordafrikaner einer Rasse oder Ethnie angehört. Auf der Übersichtsliste der an die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR weitergeleiteten Urteile, welche im Kontext von Art. 261bis StGB ergangenen sind, sind sodann mehrere Urteile gelistet, welche die Begriffe "Afrika" (bspw. "Du kommst aus Afrika") bzw. den Begriff "afrikanisch" (bspw. "afrikanische Hure") enthalten.