261bis StGB erfasst auch eine unter einem Sammelbegriff zusammengefasste Mehrheit von Ethnien. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesgericht festgehalten, dass der Begriff "Kosovaren" als Sammelkategorie die verschiedenen im Kosovo lebenden Ethnien bezeichnet und damit eine Ethnie im Sinne von Art. 261bis StGB erfasst (BGE 148 IV 113 E. 3 mit Hinweis auf BGE 143 IV 193 E. 2.3; Urteil des Bundesgerichts 6B_749/2020 vom 18. Mai 2022 E. 2). Der öffentliche Friede wird mittelbar geschützt als Folge des Schutzes des Einzelnen in seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe (BGE 143 IV 77 E. 2.3 mit Verweis auf BGE 140 IV 67 E. 2.1.1 und BGE 133 IV 308 E. 8.2).