Der Durchschnittsadressat in der Schweiz dürfte unter dem Begriff "afrikanische Flüchtlinge" vielmehr die in der Schweiz vertretene Gruppe der afrikanischen Flüchtlinge (gemäss der Übersicht des Staatssekretariats für Migration (SEM) über die Asylgesuche nach Nationen für die Jahre 1986-2021, hauptsächlich Flüchtende aus Algerien, Marokko, Eritrea, Nigeria, Somalia und Tunesien) verstehen. Der Beschuldigte knüpfe seine negative Äusserung sodann nicht an den Flüchtlingsstatus per se, sondern an die Herkunft der Flüchtlinge (vorinstanzliches Urteil E. 4.5.1.2).