4.3.1.2. Die Vorinstanz erwägt, der Ausdruck "afrikanische Flüchtlinge" sei vom Begriff der "Ethnie" im Sinne von Art. 261bis StGB erfasst, da der Durchschnittsadressat diesen Begriff als Sammelkategorie für die in der Schweiz vorhandenen afrikanischen Flüchtlingsgruppen verstehe. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Durchschnittsadressat im allgemeinen Sprachgebrauch eine klare Abgrenzung zwischen den einzelnen afrikanischen Ethnien vornehme und sich stets dessen bewusst sei, wie weitreichend die Bedeutung des Adjektivs "afrikanisch" tatsächlich sei.