jüngsten Mädchen von Männern afrikanischer Herkunft, sexuell belästigt werden." 3. Auf Facebook veröffentlichter Post vom 15. August 2021, 20.02 Uhr: "Das Gesetz ist ein Schritt für weitere Forderungen zu Kindsadoptierungen von unnatürlichen Partnerschaften." Der Beschuldigte hat unbestritten diese Posts geschrieben und ist für deren Veröffentlichung auf Facebook verantwortlich (vgl. dazu auch Berufungsbegründung S. 5, 9 und 30), womit ihm diese Veröffentlichung zuzurechnen ist. Die in der Anklageschrift umschriebenen Sachverhalte sind somit rechtsgenügend erstellt.