3.8. Der Beschuldigte nahm mit Eingabe vom 26. September 2022 Stellung zur Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft Baden. 3.9. Die Staatsanwaltschaft Baden verzichtete mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 auf eine Stellungnahme zur Stellungnahme des Beschuldigten vom 26. September 2022. 3.10. Die Berufungsverhandlung fand am 1. November 2022 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: