3. 3.1. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 950.00 festgesetzt und dem Beschuldigten auferlegt. -4- 3.2. Die übrigen Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'400.00 b) den Spesen von Fr. 36.00 Total Fr. 1'436.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b im Gesamtbetrag von Fr. 1'436.00 auferlegt. 4. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber."