2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen führte am 11. April 2022 die Hauptverhandlung mit persönlicher Befragung des Beschuldigten durch. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichtes Zofingen erkannte gleichentags: " 1. Der Beschuldigte ist schuldig der mehrfachen Diskriminierung und Aufrufes zu Hass gemäss Art. 261bis Abs. 4 Variante 1 StGB (bezgl. aller drei angeklagten Aussagen).