Der Beschuldigte tätigte die genannten Äusserungen in den sozialen Medien, sodass sie durch eine unbestimmte Anzahl von Personen wahrgenommen werden konnten. Die Äusserungen vermitteln dem unbefangenen Adressaten in ihrem Gesamtzusammenhang den Eindruck, dass die in Afrika lebenden Ethnien, gemessen an anderen Personen, in besonderem Masse zu sexuellen Handlungen mit Kindern resp. zu Pädophilie neigen resp. sich besonders oft an jungen Mädchen vergreifen.