4. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a StGB für 10 Jahre des Landes verwiesen. Die Landesverweisung ist im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben. - 48 - 5. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende sichergestellten Gegenstände sind der Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, zu überweisen: - 1 Bajonett - 3 Schachteln Munition Samson Ultra à 20 Stück - 2 Schachteln Munition Israel Military Industries à 20 Stück - 1 Schachtel Munition 9 mm Parabellum 16 Stück - 1 Kunststoffschachtel mit 6 Patronen und 9 Hülsen - 1 Plastiksack mit 8 Patronen - 1 Plastiksack mit leeren Hülsen