12.4.3. Der Beschuldigte wird vorliegend nebst einer Vielzahl an Vergehen wegen der Katalogtaten der mehrfachen Vergewaltigung sowie der mehrfachen (teilweise versuchten) sexuellen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren verurteilt, wobei das Obergericht an das Verschlechterungsverbot gebunden war und alleine für die vier Vergewaltigungen eine höhere Strafe ausgesprochen hätte. Er hat durch den erzwungenen Vaginal- und Analverkehr mehrfach und in schwerster Weise in die sexuelle Integrität von A., mithin hochwertige Rechtsgüter, eingegriffen.