Gleichgültigkeit, mit der er trotz mehrerer hoher unbedingter Geldstrafen weiter delinquierte, von einer erheblichen Geringschätzung der hiesigen Rechts- und Werteordnung. Aufgrund seiner Straffälligkeit wurde der Beschuldigte mit Verfügung vom 29. November 2016 ausländerrechtlich verwarnt (MIKA-Akten S. 156 f.), jedoch scheint auch dies beim Beschuldigten keinen Eindruck hinterlassen zu haben, wurde er doch seither wiederum – und in Bezug auf die Tatschwere in erheblich gesteigerter Weise – straffällig.