Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration, Fahrens in übermüdetem Zustand, Fahrens ohne Berechtigung, mehrfachen Nichtbeachtens eines polizeilichen Haltezeichens und Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 80.00 und einer Busse von Fr. 300.00, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. Juni 2016 wegen Ungehorsams im Betreibungs- und Konkursverfahrens zu einer Busse von Fr. 300.00, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 16. Juni 2016 wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, mehrfachen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung und Nichtragens des Schutzhelms als Führer