sieben Mal wegen verschiedener Strassenverkehrsdelikte (Nichttragen der Sicherheitsgurte, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn, Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts, Parkieren neben der Sicherheitslinie ohne genügende Durchfahrt) zu Bussen zwischen Fr. 60 und Fr. 350.00, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 13. August 2008 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration, Hinderung einer Amtshandlung sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten