Die zahlreichen strafrechtlichen Verurteilungen, die sich durch das Leben des Beschuldigten ziehen (vgl. MIKA-Akten [UA Register 11]; aktueller Strafregisterauszug) zeugen eindrücklich von mangelndem Respekt vor der schweizerischen Rechtsordnung und sprechen gegen eine positive Integration des Beschuldigten. So wurde er mit Strafbefehl des Bezirksamtes Aarau vom 25. Juli 1996 wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 42 km/h und Parkierens auf einem Halteverbot vor einem Fussgängerstreifen zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Tagen und einer Busse von Fr. 1'100.00, in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt