84 Abs. 4 StPO missachtet. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geht damit aber noch knapp nicht einher (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_82/2021 vom 9. September 2021 E. 2), zumal sich der Beschuldigte nicht in Sicherheitshaft befunden und es sich in sachverhaltlicher Hinsicht um einen eher überdurchschnittlichen Fall gehandelt hat. Die Asperation um die weiteren mit einer Freiheitsstrafe zu ahndenden Delikte oder zusätzliche Ausfällung einer Geldstrafe kann jedoch - 38 -