11.4. Diese Strafe wäre für die mehrfache (teilweise versuchte) sexuelle Nötigung, die mehrfache Drohung, die Nötigung, die versuchte einfache Körperverletzung, das mehrfache Fahren ohne Berechtigung sowie die Widerhandlung gegen das Waffengesetz angemessen zu erhöhen oder es wäre – wo dies bei einer konkreten Einzelbetrachtung aufgrund der schwere des Verschuldens möglich gewesen wäre – zusätzlich eine Geldstrafe für diese Delikte auszufällen.