Schliesslich sagte der Beschuldigte selbst aus, er habe mit A. oft unter anderem über den Führerausweis gestritten (UA act. 121), wozu es nur Anlass gegeben haben kann, wenn er tatsächlich gefahren ist. Auch die beiden Söhne bestätigten, dass ihre Eltern oft darüber diskutiert hätten, dass der Beschuldigte ohne Führerausweis gefahren sei (UA act. 241, 257).