Er habe dies zwischen 2016 und 2019 öfters gesehen, als er in der Garage gewesen sei. Weiter habe der Beschuldigte im Jahr 2019 einmal den Audi direkt von ihm übernommen, als er nach Hause gekommen sei und sei damit ins Geschäft gefahren (UA act. 242). Auch D. bestätigte, dass der Beschuldigte nach der Reparatur jeweils Testfahrten auf der Strasse vor der Garage dem Bach entlang gemacht habe. Er habe ein paarmal in der Garage arbeiten dürfen und dies selbst gesehen. Zudem sei er im Jahr 2018 oder 2019 im Fahrzeug dabei gewesen, als der Beschuldigte von der Garage in die Waschanlage gefahren sei (UA act. 258).