Fahrt mit einem Kundenfahrzeug zurückgekommen sei, was zum Streit geführt habe, anlässlich dessen der Beschuldigte einen Locher in die Richtung von A. geworfen hat (vgl. E. 7), weil sie ihm angedroht habe, ihn wegen Fahrens ohne Berechtigung bei der Polizei anzuzeigen (UA act. 105, 147, 163). Sie nannte zudem verschiedene Kunden, deren Autos der Beschuldigte gefahren sei (UA act. 105, 163, 294). C. bestätigte, dass der Beschuldigte ab und zu kurze Probefahrten ausserhalb des Garagenareals im Dorf durchgeführt habe. Er habe dies zwischen 2016 und 2019 öfters gesehen, als er in der Garage gewesen sei.