9.4. Sowohl A. als auch die beiden Söhne D. und C. sagten glaubhaft aus, der Beschuldigte habe mehrmals Fahrzeuge ausserhalb des Garagenareals gelenkt. So schilderte A. detailliert, wie sie den Beschuldigten im Jahr 2017 zum ersten Mal nach dem Entzug des Führerausweises wieder habe fahren sehen und sie danach darüber gestritten hätten. Der Beschuldigte habe eine Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug gemacht. Sie habe gesehen, wie er ins Fahrzeug gestiegen, damit weggefahren und später zurückgekommen sei. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 habe sie ihn dann ein paarmal Fahren gesehen (UA act. 288). Letztmals habe sie am 9. November 2019 mitbekommen, dass der Beschuldigte gefahren sei.