Einerseits sagte A. selbst aus, sie könne nicht sagen, wie es genau passiert sei, weil alles so schnell gegangen sei (UA act. 148), andererseits ergibt sich auch aus den Aussagen der beiden Söhne kein Hinweis darauf, dass der Beschuldigte A. mit der Faust gegen den Kopf geschlagen habe (vgl. UA act. 226, 251).