A. sagte anlässlich der Einvernahme vom 26. Februar 2020 aus, E. und sie hätten den Beschuldigten die Treppe hochgebracht und der Beschuldigte habe E. einen Faustschlag verpasst. Beim Eingang habe er dann ihr einen Faustschlag gegen den Kopf gegeben. Er habe sie oberhalb der Stirn getroffen. Dies habe Schmerzen verursacht, die sie auf einer Skala von eins bis zehn mit einer Fünf angab. E. sei dazwischen gegangen und habe dem Beschuldigten gesagt, er dürfe das nicht machen, worauf der Beschuldigte E. wiederum einen Schlag verpasst habe. E. habe den Beschuldigten dann ins Schlafzimmer gebracht, wo dieser am Boden eingeschlafen sei (UA act.