189 f.). Weil sie solche Angst gehabt habe, dass das Auto ausser Kontrolle gerate, habe sie die Wucht und Schmerzen der Schläge gar nicht mehr empfunden (GA act. 50). Insgesamt ist für das Obergericht aufgrund der glaubhaften Aussagen von A. erstellt, dass der Beschuldigte während einer Autofahrt im Frühling oder Sommer 2019 mehrmals gegengegen den Arm von A. geschlagen hat.