Weiter präzisierte sie, dass der Vorfall nicht im Winter, sondern vermutlich im Frühling oder Sommer stattgefunden habe, was sie daran festmachen konnte, dass es nicht bedeckt gewesen sei und keinen Schneefall gegeben habe (GA act. 50). Sie brachte weiter glaubhaft ihre Angst in dieser Situation zum Ausdruck, indem sie aussagte, es sei eine 80er-Strecke gewesen und sie hätten in einen Baum fahren und sterben können, wenn sie nicht ruhig geblieben wäre und es hätte beim Ausschwenken auf die Gegenfahrbahn ein Unfall passieren können, wenn ein Auto entgegengekommen wäre (UA act. 189 f.).