geschlagen und gesagt, er wolle zurück in die Bar. Sie habe aufgrund der Stösse gegen ihren Arm auf die Gegenfahrbahn schwenken müssen (UA act. 189 f.). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung beschrieb sie zudem glaubhaft, die Schläge seien so intensiv gewesen, dass sie das Lenkrad nicht mehr habe kontrollieren können und sie ein Hämatom erlitten habe. Weiter präzisierte sie, dass der Vorfall nicht im Winter, sondern vermutlich im Frühling oder Sommer stattgefunden habe, was sie daran festmachen konnte, dass es nicht bedeckt gewesen sei und keinen Schneefall gegeben habe (GA act. 50).