So habe sie im Jahr 2019 den alkoholisierten Beschuldigten aus der Garage abholen wollen, jedoch habe dieser nicht nach Hause mitkommen wollen. Sie habe ihn unbedingt mitnehmen wollen, da er immer eine Zigarette im Mund gehabt habe und sie befürchtet habe, dass das Geschäft abbrennen könnte. Der Beschuldigte habe nach R. in die O. Bar gehen wollen. Sie habe ihm jedoch gesagt, dies würde nicht gehen, weil er genug betrunken sei. Er habe darauf zu fluchen begonnen und gesagt, er würde ein Taxi nehmen, wenn sie nicht fahren würde, weshalb sie ihm gesagt habe, sie würde ihn in die Bar fahren, jedoch höchstens für eine Stange.