A. führte aus, es sei im August 2019 zu einem Streit mit dem Beschuldigten gekommen, weil sie ihm mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht habe, nachdem sie ihn bei einer Fahrt mit einem Kundenfahrzeug erwischt habe (UA act. 105, 147). Als sie das Büro habe verlassen wollen bzw. an der Türe gestanden sei, habe der Beschuldigte, der am Bürotisch gesessen sei, den Blattlocher in ihre Richtung geworfen (UA act. 105, 147; GA act. 49). Wenn sie keinen Reflex gehabt hätte bzw. sich nicht hätte wegdrehen können, hätte der Locher sie am Kopf getroffen (UA act. 147; GA act. 49). Stattdessen habe der Locher jedoch die Wand getroffen (UA act. 105, 147; GA act. 49).