180 Abs. 1 und 2 lit. a StGB schuldig gemacht. 7. 7.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten der versuchten einfachen Körperverletzung (während der Ehe) gemäss Art. 123 Ziff. 1 und 2 Abs. 4 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen. Sie erachtete es als erstellt, dass der Beschuldigte im August 2019 einen Metall-Blattlocher in die Richtung von A. geworfen und sie nur dank ihrem rechtzeitigen Wegdrehen verfehlt habe (vorinstanzliches Urteil E. 4.3.4). - 27 -