Scheidung und die Garage zu sprechen. Er habe ihr gesagt, sie würden am Wochenende zusammensitzen und sie solle gehen, worauf sie gesagt habe, das gehe so nicht und er solle alle Schlüssel abgeben und gehen. Er habe A. dann erst am 15. November 2019 wieder gesehen, als sie die Schlösser habe auswechseln lassen (UA act. 126). Anlässlich der Einvernahme vom 6. September 2021 sagte der Beschuldigte hingegen aus, A. sei am 12. November 2019, aber nicht wie von ihr ausgesagt zwischen 14:00 und 16:00 Uhr, sondern erst um 17:00 Uhr in die Garage gekommen und es sei darum gegangen, wann er wieder nach Hause komme, worauf er ihr gesagt habe, er würde nie mehr nach Hause kommen.