A. konnte die Vorfälle zeitlich verorten, indem sie angab, am Dienstag und Mittwoch [12. und 13. November] sei es am frühen Nachmittag, zwischen 14:00 und 16:00 Uhr, und am Donnerstag [14. November] etwa um 08:30 Uhr gewesen (UA act. 150). Anlässlich der Einvernahme vom 2. Juli 2020 beschrieb sie zudem genauer, wie der Beschuldigte den Werkzeugschlüssel gehalten habe und was er ihr währenddessen gesagt habe («verpiss dich, hau ab und wenn ned gohsch wirf ich der das an Chopf und werde dis Hirni zerschlo», UA act. 190). Weiter zeichnete sie den Werkzeugschlüssel auf (UA act. 195).