Versicherung bearbeiten müssen. Der Beschuldigte habe einen Stuhl gegen sie gestossen, als sie beim Drucker gesessen habe, und habe sie in Richtung Drucker und Fenster geschoben. Er habe dann kräftig auf den Tisch geschlagen und erneut gedroht, dass er sie umbringe und sie abhauen solle. Sie habe aufgrund der Drohungen jeweils Angst bekommen und sei dann wieder nach Hause gegangen (UA act. 149). A. konnte die Vorfälle zeitlich verorten, indem sie angab, am Dienstag und Mittwoch [12. und 13. November] sei es am frühen Nachmittag, zwischen 14:00 und 16:00 Uhr, und am Donnerstag [14. November] etwa um 08:30 Uhr gewesen (UA act. 150).