Beschuldigte die Todesdrohungen geäussert habe. So führte sie aus, sie habe am 12. November vom Beschuldigten die Schlüssel verlangt und er habe sie ihr nicht geben wollen, worauf er ihr gedroht habe, er werde sie umbringen. Er habe geflucht und gesagt, die Garage würde ihm gehören. Er habe einen 30 bis 40 cm grossen Ratschenschlüssel in der Hand gehabt und ihr gesagt, er würde ihr diesen auf den Kopf schlagen, wodurch sie «krepieren» würde. Am 13. November sei sie nochmal in die Garage und habe die Trennung und wie es mit der Garage weitergehen solle, besprechen wollen. Der Beschuldigte habe wieder geflucht und ihr gesagt, dass er sie umbringen werde.