A. erwähnte bereits in ihrer schriftlichen Anzeige vom 6. Januar 2020, sie habe in den Tagen nach der Trennung (12. bis 15. November 2019) drei Tage lang versucht, mit dem Beschuldigten die Scheidung zu besprechen, aber er habe ihr jedes Mal damit gedroht, sie umzubringen (UA act. 107). Dies wiederholte sie auch in den Einvernahmen vom 26. Februar 2020 (UA act. 149) und vom 2. Juli 2020 (UA act. 191) sowie anlässlich der Berufungsverhandlung (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Sie schilderte anlässlich der Einvernahme vom 26. Februar 2020 glaubhaft und detailliert, aus welchem Grund sie jeweils am 12., 13. und 14. November 2019 die Garage aufgesucht und in welchem Zusammenhang der