Zudem haben die beiden Söhne D. und C. als Zeugen bestätigt, dass es bereits seit einigen Jahren zu Gewalt und Drohungen durch den Beschuldigten gegenüber A. gekommen sei (UA act. 225 ff., 250 ff.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13 ff.). So hat C. beispielsweise ausgesagt, er habe auch schon gehört, wie der Beschuldigte A. gesagt habe, er bringe sie um oder er mache ihr das Leben zur Hölle (UA act. 228, 233) und D. hat ausgesagt, er habe gehört, wie der Beschuldigte A. gedroht habe, sie zu schlagen, wenn sie nicht das gemacht habe, was er gewollt habe (UA act.