act. 48). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung schilderte sie, der Beschuldigte habe ihr mehrmals gesagt, sie solle zur Polizei gehen, aber sich überlegen, was dann mit ihr passiere, wenn sie wieder nach Hause komme. Sie sei mehrmals vor der Tür der Polizei gestanden, aber nicht hineingegangen, weil sie Angst gehabt habe, dass er sie töten könnte, wenn sie nach einer Anzeige nach Hause komme (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10).