A. schilderte anlässlich der Einvernahme vom 2. Juli 2020, dass es nach der Heirat mit der Zeit zu Streitigkeiten wegen des Alkoholkonsums des Beschuldigten sowie wegen finanzieller Probleme gekommen sei, sie ca. sieben bis acht Jahre nach der Heirat begonnen habe, Angst vor dem Beschuldigten zu haben, weil er gedroht habe, sie zu schlagen (UA act. 180 ff.) und es ab dem Jahr 2015 zu verschiedenen tätlichen Auseinandersetzungen gekommen sei (UA act.