190 StGB schuldig gemacht. Aufgrund der glaubhaften Aussagen von A. ist zudem erstellt, dass sich der Beschuldigte am Morgen des 9. November 2019 mit seiner Körperkraft über ihren verbal sowie durch versuchtes Wegstossen geäusserten Willen hinweggesetzt hat, um den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, womit er sich der Vergewaltigung gemäss Art. 190 StGB schuldig gemacht hat.