170, 211). Weiter gab sie konstant wieder, dass sie den Beschuldigten, als dieser nach dem erzwungenen Geschlechtsverkehr am Morgen des 9. November 2019 aufgestanden sei, gefragt habe, weshalb er das gemacht habe. Er habe ihr darauf nur geantwortet, sie hätte nicht zulassen sollen, dass er in sie eindringe (UA act. 173) bzw. wörtlich «Wenn du es nicht wolltest, hättest du es nicht gegeben» (UA act. 214).