Nach den Aussagen von A. befanden sich beim dritten Vorfall in der Nacht vom 8. auf den 9. November 2019 ihr Sohn D. und beim vierten Vorfall am Morgen des 9. Novembers 2019 beide Söhne D. und C. in der Wohnung (UA act. 213). Darauf nahm sie im Rahmen ihrer Aussagen mehrmals spontan Bezug, was für ein tatsächliches Erleben spricht. Sie führte beispielsweise betreffend den dritten Vorfall aus, sie habe nicht schreien können, weil D. im Zimmer nebenan gewesen sei (UA act. 171). Beim vierten Vorfall erwähnte sie, der Beschuldigte habe ihr gesagt, sie solle still sein, sonst würden die Kinder sie hören (UA act. 214) und sie hätte schreien können, als er seine Hand von ihrem Mund genommen habe,